Hier finden Sie eine umfassende Übersicht über die relevanten Förderprogramme aus dem Bereich Leistungselektronik auf regionaler und überregionaler Ebene.
Kontakt
Dr.-Ing. Bernd Bitterlich
Clustermanager
Cluster Leistungselektronik im ECPE e.V.
Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+
Findungsphase – Validierungsphase - Verwertungs- bzw. Anwendungsphase
Die Validierung bildet die Brücke zwischen der Findung und der Verwertung bzw. Anwendung:
Die Fördermaßnahme VIP+ zielt ausschließlich auf die Validierungsphase. Sie adressiert alle wissenschaftlichen Disziplinen und Forschungsbereiche. Zugleich ist sie offen für unterschiedliche Wege der anschließenden Verwertung bzw. Anwendung.
Die Vorhaben können beispielsweise folgende Validierungstätigkeiten umfassen:
Mit Abschluss der Validierungstätigkeiten sollen alle für die anschließende Verwertungs- bzw. Anwendungsphase erforderlichen Nachweise erbracht sein.
Es können sowohl Einzelvorhaben als auch Verbundprojekte gefördert werden.
Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.
Anträge auf Förderung können laufend gestellt werden.
Rahmenprogramm der Bundesregierung für Forschung und Innovation 2021-2024
Das Bundesforschungsministerium (BMBF) fördert die Mikroelektronik über das Rahmenprogramm der Bundesregierung für Forschung und Innovation 2021-2024 "Mikroelektronik. Vertrauenswürdig und nachhaltig. Für Deutschland und Europa.". Die beiden Aspekte "Vertrauenswürdige Elektronik" und "Nachhaltige, klimafreundliche Elektronik" sind die Säulen des neuen Rahmenprogramms.
Während der Programmlaufzeit plant das BMBF wie schon in der bisherigen Periode wieder bis zu 400 Millionen Euro an Fördermitteln bereitzustellen.
Forschung für neue Mikroelektronik (ForMikro 2.0)
BMBF-Förderinstrument zum beschleunigten Transfer von Ergebnissen der grundlagennahen Forschung in die Kommerzialisierung. Förderung von Verbundprojekten an Hochschulen mit mind. 20% Industriebeteiligung.
Themen unter anderem:
Einreichungsfrist für Projektskizzen ist 27.04.2023.
Angewandte nichtnukleare Forschungsförderung im 7. Energieforschungsprogramm "Innovationen für die Energiewende". Das Verfahren ist zweistufig. Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden.
Es gibt vier Hauptschwerpunkte:
I. Energienutzung (Gebäude und Quartiere, Industrie und Gewerbe, Energiewende im Verkehr sowie Brennstoffzellen, siehe hierzu Nummer 4.1 des 7. Energieforschungsprogramms),
II. Energiebereitstellung (Windenergie, Photovoltaik, Bioenergie, Geothermie, Wasserkraft und Meeresenergie sowie Thermische Kraftwerke – solar und konventionell, siehe hierzu Nummer 4.2 des 7. Energieforschungsprogramms),
III. Systemintegration (Stromnetze, Stromspeicher sowie Sektorenkopplung und Wasserstofftechnologien, siehe hierzu Nummer 4.3 des 7. Energieforschungsprogramms) und
IV. Systemübergreifende Forschungsthemen der Energiewende (Technologieorientierte Systemanalyse, Technologien für die CO2-Kreislaufwirtschaft, Digitalisierung der Energiewende, Ressourceneffizienz
Die Förderung erstreckt sich dabei von TRL 3 bis 8, sowie zusätzlich Förderung von Reallaboren (TR 9)
Die gemeinsame Förderinitiative von BMWi und BMU wird verlängert. Am 26. März 2021 wurde die novellierte gemeinsame Richtlinie zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität veröffentlicht. Bis 2025 stellen beide Ressorts insgesamt rund 400 Millionen Euro an Fördergeldern im Rahmen verschiedener Ausschreibungen zur Verfügung.
Themen-Übersicht:
2.1 Feldversuche in ausgewählten Fahrzeugsegmenten und Anwendungsbereichen
2.2 Pilotversuche zu verkehrlichen sowie zu den Umwelt- und Klimawirkungen eines erhöhten Anteils automatisierter und autonomer Elektrofahrzeuge
2.3 Erschließung des Klima- und Umweltvorteils von Elektrofahrzeugen sowie Verfahren zur Verbesserung von Ladekomfort, Verfügbarkeit und Auslastung von Ladeinfrastruktur
a) Verfahren, die dazu beitragen, dass an der Schnittstelle von Elektrofahrzeug und Energiesystem unter besonderer Berücksichtigung der Nutzung erneuerbarer Energien die Klima- und Umweltvorteile gehoben werden.
...und weitere Unterpunkte
2.4 Unterstützung für die Markteinführung mit ökologischen Standards
2.5 Ressourcenverfügbarkeit und Recycling
2.6 Stärkung der Wertschöpfungsketten der Elektromobilität im Bereich Produktion
speziell Unterpunkt g) Inklusive der Einbindung der Produktion als auch der Produkte z. B. im Sinne eines Life Cycle Managements (Predictive Maintenance, Retrofit, Digitaler Zwilling u. a.) in gesicherte digitale Systeme.
Webseite: Elektromobilität in Deutschland