Diese Initiative der Europäischen Kommission, die vom EUIPO – Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum umgesetzt wird, startete am 2. Februar 2026 und endet am 4. Dezember 2026. Schützen Sie ihr geistiges Eigentum und nutzen Sie die Beratungsgutscheine.
Gutschein für IP-Scan
Er dient zur Entwicklung einer maßgeschneiderten IP-Strategie und einer Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums. Das Patentzentrum Bayern ist der einzige akkreditierte Dienstleister in Bayern für den IP-Scan. Hier werden 90 % der Kosten erstattet (max. 1.620 Euro).
Gutschein für Förderung von Marken- und/oder Designanmeldungen
Er dient zur Förderung der amtlichen Gebühren für Marken- und/oder Designanmeldungen. Hier werden 75 % der Kosten für eine nationale oder EU-weite Anmeldung erstattet. Bei einer Anmeldung außerhalb der EU werden 50 % erstattet (insgesamt max. 700 Euro).
Gutschein für Förderung von Nationalen Patentanmeldungen
Erstattet werden hier 75 % der Kosten für eine Recherche zum Stand der Technik, die von den nationalen Ämtern für geistiges Eigentum der EU-Mitgliedstaaten oder akkreditierten Partnern - wie dem Patentzentrum Bayern - durchgeführt werden, sowie 75 % der Anmelde- und Prüfungsgebühren beim nationalen Amt (insgesamt max. 1.000 Euro).
Gutschein für Förderung von Europäischen Patentanmeldungen
Erstattet werden können hier anteilig die Anmelde- und Recherchegebühren für eine Patentanmeldung vor dem Europäischen Patentamt. Es werden 75 % der Kosten erstattet (max. 1.000 Euro). Ebenso werden unter diesem Gutschein 50 % der Rechtskosten für die Erstellung und Einreichung einer europäischen Patentanmeldung erstattet (max. 1.500 Euro).
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